Vereinsbeitritt


Der Vereinsbeitritt erfolgt ausschließlich über die untenstehenden Formulare. Eine Anmeldung in Papierform ist nicht möglich. Bitte fülle beide Formulare sorgfältig aus und sende beide ab.


Aufnahmeantrag


Hiermit erkläre ich meinen Eintritt in den 1. Sprendlinger Judo-Verein e.V. und erkenne die Vereinssatzung an, die ich zur Kenntnis genommen habe, und deren jeweils gültige Fassung hier abrufbar ist.











Ich erkläre mein Einverständnis mit der Nutzung meiner Daten durch den Verein zu dessen satzungsgemäßer und datenschutzgrundverordnungskonformer Verwendung, die in den „Informationen für Vereinsmitglieder über Datenverarbeitung im 1. Sprendlinger Judo Verein e.V.“ dokumentiert und unter "Datenschutz" auf der Homepage des Vereins in der jeweils aktuellen Version zufinden sind.


Ich willige in die Nutzung von Bild- und Filmmaterial durch den Verein ein, das mich im Zusammenhang mit meiner Vereinsmitgliedschaft zeigt.


Die Einwilligungen sind jederzeit widerrufbar. In diesem Fall kann der Verein die Mitgliedschaft beenden.

Der Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt quartalsweise am 15.Feb, 15.Mai, 15.Aug, 15.Nov! Für ausreichende Deckung zu diesen Terminen auf dem im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Einzugskonto ist Sorge zu tragen. Im Falle einer Rücklastschrift gehen die dem Verein entstehenden Bankgebühren zu Lasten des Kontoinhabers, der gemeinschaftlich mit dem Mitglied (sofern nicht identisch) für die Entrichtung der Beiträge und Gebühren verantwortlich ist.


Sepa-Lastschriftmandat


Zahlungspflichtiger

Zahlungsempfänger:
1. Sprendlinger Judo Verein e.V.,
Am Wilhelmshof 33, 63303 Dreieich
Gläubiger ID: DE80ZZZ00000531835


Ich ermächtige den 1. Sprendlinger Judo-Verein e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom 1. Sprendlinger Judo Verein e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Der Einzug der Lastschriften erfolgt quartalsweise jeweils zum 15.Feb, 15.Mai, 15.Aug, 15.Nov. Für ausreichende Deckung zu diesen Terminen auf dem im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Einzugskonto ist Sorge zu tragen. Im Falle einer Rücklastschrift gehen die dem Verein entstehenden Bankgebühren zu Lasten des Kontoinhabers, der gemeinschaftlich mit dem Mitglied (sofern nicht identisch) für die Entrichtung der Beiträge und Gebühren verantwortlich ist.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.